
Nachhaltigkeit
Die Europäische Richtlinie RED II, mit vollem Namen „Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen“, soll sicherstellen, dass die Nutzung nachhaltiger Bioenergie gefördert wird und so im Energiemix der Zukunft einen angemessenen Anteil erhält. In Deutschland ist diese Richtlinie in zwei Rechtsvorschriften umgesetzt worden: Der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (BioKraft-NachV).
Die entsprechenden Anforderungen müssen von allen Betreibern erfüllt werden, die von Vergütungen profitieren wollen. Dabei gilt die BioSt-NachV für die Erzeugung von elektrischer Energie und Wärme aus Biomasse, die BioKraft-NachV für die Herstellung und Einspeisung von Kraftstoffen sowie flüssiger Biomasse. Beim Kraftstoff handelt es sich insbesondere um den Energieträger der aus Biogas erzeugt wurde. Zu den rechtlichen Anforderungen gehören unter anderem die Vorlage von Massenbilanzen, flächenbezogenen Kriterien, Selbsterklärungen der Lieferanten und der vollständigen Dokumentation der Prozesse und wenn erforderlich von THG-Bilanzierungen.
SURE und REDcert sind effizienzorientierte und rechtssichere Verfahren
Die Zertifizierung von Anlagenbetreibern, Händlern und Lieferanten ist in zwei Systemen gewährleistet, die sich an den deutschen Verordnungen orientieren. Das SURE-System deckt die Anforderungen nach BioSt-NachV ab, das REDcert-System die nach BioKraft-NachV. Wer sowohl elektrischen Strom bzw. Wärme über Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt als auch Kraftstoffe herstellt, benötigt eine Zertifizierung nach beiden Systemen. Dies kann auch getrennt nach Lieferketten erfolgen. SURE und REDcert erkennen sich gegenseitig an, so dass eine Doppelzertifizierung mit erheblichen Synergien verbunden ist.
Im Ergebnis erreichen alle Beteiligten der Lieferkette von Biomasse mit einer Zertifizierung einen einfacheren Zugang zu ihren Zielmärkten und sind berechtigt, Förderungen zu erhalten. Nicht zu vernachlässigen ist der Beitrag der Zertifizierung zum Unternehmensimage. Marktteilnehmern, potenziellen Beschäftigten, öffentlichen Instanzen und nicht zuletzt Medien und ihren Konsumenten wird nachhaltiges Wirtschaften im Energiesektor immer wichtiger.
SURE-System
Förderungen sind abhängig davon, dass ein rechtssicherer Nachweis über die nachhaltige Produktion der Biomasse geführt wird. In der EU-Richtlinie RED II sind die Details hierzu festgelegt: Sie betreffen nicht nur Erzeuger, sondern auch Lieferanten, Händler und letztlich die gesamte Lieferkette. Um diese EU-Anerkennung zu erhalten, wurde das freiwillige Zertifizierungssystem SURE gegründet. Die Normec ist einer der ersten Anbieter auf dem deutschen Markt, die die Anerkennung als Zertifizierungsstelle erlangt haben und verfügt entsprechend über hohe Kompetenz und dezidierte Praxiserfahrung mit dem System.

REDcert-System
Die EU-Vorgaben zur nachhaltigen Produktion von Energieträgern sind in deutschem Recht in zwei Verordnungen festgeschrieben. Während die Verstromung und Wärmeerzeugung in der BioSt-NachV geregelt ist, gilt die BioKraft-NachV (Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung) zusätzlich für die Erzeugung von finalen Treibstoffen, insbesondere von Gas. Das zugehörige Zertifizierungssystem REDcert ist für letztere maßgeblich. REDcert gilt EU-weit und wird in einigen Nicht-EU-Ländern ebenfalls anerkannt.

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Unsere Experten sind auf dem Gebiet der Zertifizierung von Managementsystemen überaus erfahren und verfügen über umfangreiches praktisches Wissen in der Umwelt- und Energiebranche. Vor diesem Hintergrund und den Erkenntnissen aus einem gemeinsamen Telefonat oder einer Videokonferenz zur Einschätzung Ihrer Situation und Anforderung, sowie ggf. schon vorhandenen Unterlagen wie bestehenden Zertifikaten Ihrerseits können sie zuverlässig abschätzen, welchen Aufwand die Auditierung und Zertifizierung umfassen wird.

