17-mei-2019

Marktstammdatenregisters

Zum 31.01.2019 wurde das neue Webportal des Marktstammdatenregisters in Betrieb genommen. Das Marktstammdatenregister löst das Anlagenregister der Bundesnetzagentur ab. Für Sie als Betreiber von Biogasanlagen bzw. BHKW-Betreiber (sowie sonstiger EEG-Anlagen wie z.B. PV) ergibt sich die Pflicht Ihre bestehenden Einheiten (z.B. BHKW) im Zusammenhang mit Ihrer EEG-Anlage (z.B. Biogasanlage) im Marktstammdatenregister bis spätestens 31.01.2021 anzumelden. Wenn Sie nach dem 30.06.2017 Stromerzeugungseinheiten zugebaut oder Leistungsänderungen vorgenommen haben, müssen Sie die Registrierung bis spätestens 31.07.2019 beim Marktstammdatenregister durchführen. Neue Stromerzeugungseinheiten und Leistungsänderungen müssen innerhalb von 1 Monat nach Inbetriebnahme beim Marktstammdatenregister gemeldet werden. Das gilt auch für zukünftige Genehmigungen nach §4 oder §16 BImSchG. Sollten Sie zum ersten Mal die Flexprämie beantragen wollen, ist dies frühestens 3 Monate vor der geplanten Inanspruchnahme, in jedem Falle aber vor der Inanspruchnahme der Flexprämie beim Marktstammdatenregister anzumelden.

Daher sind alle Betreiber von Stromerzeugungsanlagen Erneuerbarer Energien (z.B. Photovoltaik, Windkraft, Biomasse-BHKW) verpflichtet, ihre Stromerzeugungseinheiten und EEG-Anlagen im neuen Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren und diese Daten zukünftig aktuell zu halten. Diese Pflicht besteht sowohl für bestehende Anlagen egal welchen Alters sowie für neue Anlagen; auch für Betreiber, die sich früher schon einmal in einem anderen Register registriert haben.

Erfolgt keine Registrierung droht Bußgeld und der Anspruch auf Auszahlung der EEG-Vergütung wird ausgesetzt.

Bitte beachten Sie, wenn Sie bereits die erstmalige Inanspruchnahme der Flexprämie sowie Leistungserhöhungen nach dem 31.07.2014 im alten Anlagenregister der Bundesnetzagentur registriert hatten, diese Eintragungen nicht noch einmal im Marktstammdatenregister vorzunehmen (Rubrik „EEG-Anlage erfassen / Inanspruchnahme Flexibilitätsprämie bzw. Leistungserhöhung nach dem 31.07.2014“ => keine Eintragungen vornehmen), da diese sonst doppelt gezählt werden beim Zubaudeckel.

Das Marktdatenregister einsehen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Bundesnetzagentur oder schauen Sie auf die Internetseiten des Marktstammdatenregisters, dort finden Sie ausführliche Erläuterungen.

Unsere Empfehlung: Warten Sie nicht bis zum Ablauf der Fristen, sondern registrieren Sie Ihre Einheiten und Anlagen kurzfristig.

 

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