16-juli-2021

HKNR – Herkunftsnachweis durch Umweltgutachter

Der Marktanteil an Ökostromprodukten steigt stetig. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen darauf vertrauen können, dass der erworbene Ökostrom tatsächlich aus erneuerbaren Energien gewonnen wurde. Herkunftsnachweise machen die Herkunft des Stroms aus erneuerbaren Energien transparent. Sie bieten damit die notwendige Verlässlichkeit.

Das Herkunftsnachweisregister ist ein elektronisches Register und vergleichbar mit einem Online-Banking System. Die hier generierten Herkunftsnachweise sind elektronische Dokumente, die in Deutschland die Herkunft von Strom aus erneuerbaren Energien bescheinigen. Ein Herkunftsnachweis bescheinigt, wie und wo Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wurde. Gleichzeitig sorgt dieses Dokument dafür, dass diese Qualität nur einmal verkauft werden kann. Erzeuger von Strom können sich für ihre produzierte und ins Netz eingespeiste Strommenge Herkunftsnachweise beim Umweltbundesamt ausstellen lassen, sofern der Strom nicht bereits über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet wird. So erhält beispielsweise ein Betreiber einer Wasserkraftanlage ohne EEG-Förderung Herkunftsnachweise, ein Besitzer einer Photovoltaikanlage, für die er eine Einspeisevergütung erhält, dagegen nicht.

Als Umweltgutachterorganisation verfügt die Uppenkamp und Partner Umweltgutachter und Zertifizierungsgesellschaft mbH über die erforderliche Zulassung, insbesondere folgende Prüfschritte im Herkunftsnachweisregister durchzuführen (vgl. auch Einsatz des Umweltgutachters im Herkunftsnachweisregister):

  • Prüfung der Anlage bei Anlagenregistrierung
  • Prüfung der Anlage bei Anlagenänderung
  • Ausstellung von Herkunftsnachweisen

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