
AwSV – ab 1. August 2017 in Kraft
27-juni-2017Ab dem 1. August 2017 werden die bisherigen 16 landesrechtlichen Regelungen (VawS) durch die bundeseinheitliche Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) abgelöst.
Mit dem Inkrafttreten des EEG 2017 wurde, ähnlich wie bereits für Photovoltaik- und Windkraftanlagen, auch für Biomasseanlagen die Ausschreibung eingeführt. Hierdurch wurde ein Systemwandel vollzogen: Der anzulegende Wert für die Marktprämie wird nicht mehr gesetzlich festgelegt, sondern im Rahmen eines Bieterverfahrens bestimmt. Anders als bei Photovoltaik- und Windkraftanlagen können sich neben Neuanlagen auch Bestandsanlagen um eine Anschlussförderung bewerben. Aufgrund der deutlich komplexeren Anforderungen, hat der DIHK in Zusammenarbeit mit dem Fachverband Biogas e.V. einen Leitfaden zum Thema Ausschreibungen für Biomasseanlagen entwickelt und veröffentlicht. Hier werden umfassende Informationen zum Ablauf des Ausschreibungsverfahrens für neue und Bestands-Biomasseanlagen gegeben sowie die wichtigsten Fragen zum Ausschreibungssystem beantwortet und erläutert.
Die gemeinsame Publikation steht auf den jeweiligen Seiten des DIHK und Fachverbandes Biogas e.V. zum kostenlosen Download bereit.